Landesunterkunft bleibt bis 2032 - mindestens! 


 

 

Ein großes Ziel wurde erreicht: der Vertrag mit dem Land steht

Über Monate hinweg liefen Verhandlungen zwischen der Gemeinde Boostedt und dem Land Schleswig Holstein. Nun steht die Entscheidung fest: Die Landesunterkunft bleibt bis 2032 bestehen – mindestens! 

 

In der letzten Sitzung der Boostedter Gemeindevertretung wurde der vorläufige Vertragsentwurf mehrheitlich beschlossen.


Jetzt keine dauerhafte Lösung entscheiden

„Mit dieser Formulierung tun wir uns sehr schwer, weil wir uns als Kompromiss auf das Enddatum 2032 geeinigt hatten und das Land den entsprechenden Satz streichen wollte. Wir können uns nicht vorstellen, jetzt schon, über eine dauerhafte Lösung zu entscheiden“, so unser gewählter Gemeindevertreter Wolfgang Brückner.

 

Dass die Landesregierung eine weitreichende Planungssicherheit wünscht, können wir als UWB durchaus verstehen. Gleichsam ist eine Entfristung aus unserer Sicht eine zu große Entscheidung für die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Aus diesem Grund hatten wir den Eilantrag in diese Sitzung eingebracht und damit für Erstaunen und Irritationen unter den anderen Gemeindevertretern gesorgt.

 

Nach der Zusicherung von Amtsdirektor Jörn Klatt, dass die Präambel keine Verbindlichkeit für den Vertrag hätte, zogen wir unseren Eilantrag zurück und konnten zur Abstimmung für den weiteren Betrieb der Landesunterkunft übergehen.

 

„Wir werden weiter die Möglichkeit eines Bürgerentscheid prüfen und diesen – sofern möglich - für 2032 vorbereiten“, so unsere Fraktionsvorsitzende Bianka Mathiak-Fürstenwerth.

 


Und in Kürze: Was ist vertraglich geregelt?

  • Befristet bis 2032
  • Maximale Belegung von 1000 Personen (in Krisen optional1250 Personen)
  • Keine Zuweisung von Geflüchteten für das gesamte Amt Boostedt-Rickling
  • Spätestens 2027 erfolgt der Bau der Justizschule
  • Weiterbetrieb der Polizeistation in der Landesunterkunft