Susanne Otto NEUMÜNSTER/BOOSTEDT So glimpflich wie im März 2016 kam die Angeklagte am Freitag vor dem Neumünsteraner Amtsgericht nicht davon. Die Boostedterin war nicht zur Verhandlung erschienen – ohne ausreichende Entschuldigung. Sie wurde wegen Verleumdung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Wenn das Urteil rechtskräftigt ist, ist die Gemeindevertreterin vorbestraft. Für 9.45 Uhr war die Verhandlung am Freitag angesetzt. Vier Zeugen waren anwesend. Als die Angeklagte um 10 Uhr trotz ordnungsgemäßer Ladung immer noch nicht erschienen war, erklärte der Richter: „In dieser Instanz ist das erledigt.“ Schon einen vorherigen Termin hatte die Boostedterin aus Krankheitsgründen platzen lassen.
Die Angeklagte hatte öffentlich behauptet, dass eine ehemalige politische Kollegin nach dem Austritt bei den Freien Wählern Boostedt (FWB) Geld der FWB veruntreut haben sollte.
Arzt bestätigt die Verhandlungsfähigkeit
Ihr Nichterscheinen begründete die Angeklagte mit Arbeitsunfähigkeit; eine entsprechende Bescheinigung ließ sie vorlegen. Der Richter erklärte, dass die Angeklagte zwei Mal telefonisch darauf hingewiesen worden sei, dass das als Entschuldigung nicht ausreiche und welche Folgen ihr Fernbleiben von der Verhandlung haben würde.
Ihr Arzt war telefonisch kontaktiert worden. Der Richter verlas, dass der Arzt ausdrücklich erklärt habe, dass die Angeklagte vernehmungsfähig sei.
Auch die Vertretung durch einen Verteidiger sei nicht erfolgt. Der Einspruch der Angeklagten gegen den Strafbefehl wurde verworfen.
Die Frau wurde in Abwesenheit wegen Verleumdung in zwei Fällen zu 1000 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2016 hatte sich die Boostedterin wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten müssen. Die Sache war eingestellt worden, die Frau musste damals 1500 Euro an die Staatskasse zahlen (der Courier berichtete).